Bildungsscheck NRW...

Um die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit Firmensitz in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen, führte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ein Förderinstrument ein – den Bildungsscheck. Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten, die Bedarf bei der Weiterbildung haben. Bilden sich deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der Kursgebühren - maximal 500 Euro pro Bildungsscheck - auch für Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von EDV-Schulungen.
 


 

Bis zu 500,- € Erstattung für Weiterbildung:

Förderung von Weiterbildung:

Voraussetzungen



Der Bildungsscheck NRW deckt bis zu 50% der für die berufliche Weiterbildung anfallenden Schulungs- und Prüfungskosten (max. 500 € pro Teilnehmer und Maßnahme) und kann z.B. für die Teilnahme an den Weiterbildungsseminaren der SPI GmbH eingelöst werden. Sie können so bei bei Einlösung Ihres Bildungssscheck für ein SPI CAD Seminar (SolidWorks Kurs) bis zu € 500 auf die Gesamtkosten als Förderung beantragen, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Wer darf den Bildungsscheck einlösen?

Privatpersonen aus NRW oder Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in NRW mit bis zu maximal 250 Mitarbeitern können seit 2006 den Bildungsscheck bei ausgewählten Beratungsstellen erhalten. Die beantragende Person darf in den letzten zwei Jahren keine Weiterbildungsmaßnahme besucht haben. Betriebsinhaber gehören nicht zu dem Bezugskreis.                

Was wird gefördert?

Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Zum Beispiel EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Hierzu gehören zum Beispiel auch die Schulungen der SPI GmbH.

Wie funktioniert die Beantragung?

Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten beantragen den Bildungsscheck bei einer der 175 Beratungsstellen in NRW und erhalten dort den Bildungsscheck. Diesen reichen Sie bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.

Mit der Bewilligung des Bildungsscheck, übernimmt das Land 50% der Kosten, bis maximal 500 Euro für die Weiterbildungsmaßnahme, die Differenz zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.


Mehr Information:

 Weiterführende Links



Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in NRW

Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW

Flyer des Ministeriums zum Bildungsscheck