Es rechnet sich: Sofort nutzen,
erst nach und nach zahlen.

Bei Leasing denken die meisten an Autos. Leasing wird aber auch in vielen anderen Bereichen sinnvoll, zum Beispiel bei der Anschaffung größerer Maschinen und bei Investition in Software. Sprechen Sie mit SPI, falls Sie über eine Leasing-Lösung nachdenken: 04102 70 60.
 


Kosten:

 Fest kalkulierbar, dem Nutzen entsprechend



Beim Leasing investieren Sie ohne Eigenkapital einzusetzen und schonen Ihren Kreditrahmen. Sie vermeiden fremde Einflussnahmen und bewahren sich Ihre unternehmerische Bewegungsfreiheit, da Sie Ihre Liquidität behalten. Die Leasing-Raten sind über den Vertragszeitraum unveränderbar. Damit haben Sie die Möglichkeit einer langfristigen Planung auf fester Kostenbasis.

Ein anzuschaffendes Wirtschaftsgut sollte einen Ertrag erwirtschaften, der seine Anschaffungskosten abdeckt. Durch Leasing erreichen Sie das. Denn ein geleaster Gegenstand erfüllt diese Anforderung in idealer Weise. Monat für Monat erwirtschaftet er neben der Leasingrate den kalkulierten Überschuss. Er finanziert sich somit laufend selbst und erspart Ihnen jegliche finanzielle Vorleistungen.
 

Sparen Sie Steuern



Die Leasing-Rate ist steuerlich absetzbar. So kann es für ein ertragsstarkes Unternehmen sehr sinnvoll sein, durch kurze Laufzeiten auf hohe Leasing-Raten zu kommen. Da die Leasingraten in der Regel voll als steuerlicher Aufwand gewertet werden, kann der Teil der Leasingraten, der die AFA übersteigt, größtenteils aus ersparter Steuer finanziert werden.
 

Ihre Vorteile auf einen Blick


  • Die Investition erfolgt ohne Kapitaleinsatz, die Liquidität wird geschont und Kreditlinien bleiben unberührt
  • Fest vereinbarte Raten über die gesamte Laufzeit schaffen eine klare Planungs- und Kostengrundlage, die durch Zinssteigerungen nicht tangiert wird.
  • Der laufende Ertrag aus der Nutzung des Leasing-objektes ermöglicht die Amortisierung der laufenden Kosten.
  • Leasingzahlungen sind als Betriebsaufwand steuerlich voll absetzbar. Es fällt keine Gewerbesteuer an.
  • Bilanzneutralität von Leasinginvestitionen vermeidet eine Verschlechterung der Bilanzoptik (Basel II).
  • Etwaige Abschreibungsprobleme entfallen.